Der Fachkräftemangel in Deutschland hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Gerade auf dem Bau, im Handwerk, in der Industrie und in der Produktion fehlen die Mitarbeiter. Unternehmer und Betriebe haben Probleme, große Aufträge fristgerecht zu erledigen. Aus diesem Grund schauen sie sich nach Mitarbeitern aus dem Ausland um. Subunternehmer aus Ungarn unterstützen die Firmen bei den Produktionsspitzen und auf der Baustelle. Was ist bei der Beauftragung zu beachten? Welche Unterlagen benötigt der Auftraggeber?
Mit einem ungarischen Subunternehmer haben Firmen in Deutschland die Möglichkeit, effizient und flexibel Mitarbeiter anzufordern und direkt in Projekten einzusetzen. Ob im Dienstleistungssektor oder im Handwerk: Durch den Fachkräftemangel in Deutschland und in Österreich sind immer mehr Subunternehmen aus dem Ausland im Einsatz. Es handelt sich um Gewerbetreibende, die einen Teil eines Auftrags fristgerecht erledigen. Durch eine gezielte Vermittlung sparen die Auftraggeber und die Auftragnehmer jede Menge Zeit. Sie finden auf geradem Wege zueinander. Zugleich bietet die Personalvermittlung die Vorteile einer reibungslosen Abwicklung. Neben der Herstellung der Kontakte zu den Mitarbeitern erfolgt eine professionelle Beratung. Auf diese Weise umgehen die Betriebe in Deutschland die bürokratischen Fallen, die ihnen oftmals teurer Folgen haben.
Mit der Beauftragung eines Subunternehmers aus Ungarn, ruft das Unternehmen spezialisierte Fachkräfte aus dem Ausland ab, die für bestimmte Aufgaben im Einsatz sind. Die transparenten und gezielten Werkverträge gehen mit einem geringen administrativen Aufwand einher. Gleichzeitig wählen Sie aus einem Portfolio vielfältiger und qualifizierter Nachunternehmer aus Ungarn. Das erhöht die Flexibilität, was die Personalplanung anbelangt. Außerdem findet in regelmäßigen Abständen Qualitätskontrollen statt. Des Weiteren geht ein Unternehmer keinerlei Vertragsbindungen oder Fristen mit einem Subunternehmer aus Ungarn ein. Eben genau diese Stärken sprechen für die ausländischen Mitarbeiter.
Neben der Suche nach einem qualifizierten Team sollten die Unternehmer vor allen Dingen auf die notwendigen Formulare und Genehmigungen achten. Die EU Gesetzgebung hat es in den letzten Jahren einfacher gemacht, international zu kooperieren und Arbeitskräfte anzufordern. Dennoch entfallen viele Pflichten auf den Unternehmer und Auftraggeber. Dazu gehört zum Beispiel die Meldung der Mitarbeiter beim Zoll. Andernfalls bestünde der begründete Verdacht, dass diese Mitarbeiter keinen gültigen Mindestlohn erhalten. Die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bildet ein Vertrag. In diesem Werkvertrag aufgenommen die Dauer der Beschäftigung, die bereitgestellten Arbeitsmittel, die Betriebsstätten, die Anzahl der Mitarbeiter und die Leistungen. Demnach sollten Unternehmer gründlich an einem Vertrag arbeiten. Außerdem gehören die Nachweise wie die A1 Bescheinigung zur Beschäftigung in Deutschland. Damit weist der Unternehmer nach, dass für einen Mitarbeiter Sozialversicherung gezahlt wurde. Achtung, Unwissenheit schützt niemals vor Strafen. Wer es verpasst, die zulässigen Zertifikate und Nachweise einzuholen, dem drohen hohe Bußgelder.
Geben Sie die bürokratische Verantwortung und den administrativen Aufwand an einen Profi ab. Wir von der Delzhofer Industrieservice GmbH verfügen über langjähriges-Know-how und branchenspezifische Kenntnisse. Wir kennen die Voraussetzungen für die recht sichere Anstellung der ausländischen Mitarbeiter. Gleichzeitig finden wir passend für jeden Auftrag einen Subunternehmer aus Ungarn, der die Voraussetzungen bis ins Detail erfüllt. Wir bringen eine über 20-jährige Erfahrung im Personalmanagement mit und wissen genau, worauf es bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmen ankommt.