Der Fachkräftemangel in Deutschland nimmt immer weiter zu. Besonders die Baubranche und die Industrie sind betroffen. 2012 hat die deutsche Bundesregierung von daher ein Gesetz eingeführt, dass die Beauftragung und Arbeit über die Grenzen hinaus möglich macht. Deshalb beauftragen viele Bauunternehmen und Auftraggeber immer mehr Subunternehmer aus Serbien.
Die Betriebe bieten oftmals Top-Konditionen und verfügen über ein Arsenal aus motivierten und ausgebildeten Fachkräften, die gemeinsam an einem Strang ziehen, um ein Projekt fristgemäß fertig zu stellen. Jeden Tag vollbringen die Mitarbeiter Spitzenleistungen in den Bauprojekten und sorgen dafür, dass der Fachkräftemangel in Deutschland etwas abgefedert wird. Der Vorteil der Subunternehmer aus Serbien liegt in der großen Verfügbarkeit der Arbeitskräfte, die über den nationalen Tellerrand hinaus schauen. Im Gegenzug dazu kommen viele Pflichten und Aufgaben auf den Auftraggeber zu, wenn er Mitarbeiter aus dem serbischen Ausland beschäftigen möchte. Wer aus Unwissenheit einen Fehler begeht, dem drohen hohe Bußgelder, die das ganze Projekt infrage stellen.
Im Rahmen der Westbalkanregelung hat ein Subunternehmer aus Serbien freien Zugang zu dem deutschen Arbeitsmarkt. Das eröffnet wiederum den Staatsangehörigen und Arbeitern aus Serbien den freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Zunächst ist diese Regulierung bis zum Ende 2020 befristet, sie wurde aber aufgrund der stetig hohen Nachfrage noch einmal verlängert bis auf den 31. Dezember 2023. Das dürfte einem Subunternehmen aus Serbien neue Chancen und Möglichkeiten in Deutschland eröffnen.
Jedoch ist die Tätigkeit für die Arbeitnehmer nach wie vor nicht legal oder zulässig. Deshalb prüft die Bundesagentur für Arbeit erst einmal die Erteilung einer Zustimmung. Je Kalenderjahr ist die Zustimmungsrate auf 25.000 Antragsstellungen limitiert. Darüber hinaus müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt eine Chance zu haben, eine Zusage auf ihren Antrag zu bekommen. Bis zu 24 Monate vor der Antragstellung dürfen ausgehend von dem Asylbewerberleistungsgesetz keinerlei Leistungen bezogen sein. Die Auftraggeber müssen die visarechtlichen Bedingungen bis ins Detail erfüllen und brauchen noch dazu ein verbindliches Angebot für einen Arbeitsplatz ausgehend von dem Arbeitgeber in Deutschland. Die Mitarbeiter aus Serbien benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Nur dann dürfen Sie einer Arbeit nachgehen. Dieses Visum beantragen Sie bei der Deutschen Auslandsvertretung für den jeweiligen Start. In diesem Fall wäre es Serbien. Sie müssen also ausreichend Zeit einplanen, wenn Sie mit einem Subunternehmer aus Serbien zusammenarbeiten. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang weitere Gebühren und zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Ja, die deutsche Gesetzgebung wurde direkt auf die Beschäftigung serbischer Mitarbeiter hin zugeschnitten. Dies gilt auch für Subunternehmer aus Bosnien-Herzegowina, den Kosovo und Montenegro.
Wer in Deutschland arbeiten möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis und einen ordentlichen Arbeitsvertrag. Besonders einfach ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland. Dafür sorgen die aktuellen Gesetze in Deutschland. Auf den Seiten der Bundesregierung gibt es ein Merkblatt für die notwendigen Unterlagen, die Sie rechtzeitig einreichen müssen. Auf diesem Merkblatt sind die wesentlichen Dokumente und Formulare aufgeführt, die ein Subunternehmer aus Serbien benötigt, um mit Ihnen zu kooperieren.
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